Datenschutz

Worum es geht

Im Datenschutzrecht gilt immer der Grundsatz der Transparenz. Die Beschaffung von Personendaten und der Zweck, wofür diese Daten gespeichert, bearbeitet oder weitergegeben werden, müssen für die betroffenen Personen erkennbar sein.

Der Betrieb und Unterhalt einer Website ist ohne die Bearbeitung von Personendaten kaum denkbar. So können bereits die vom Browser übermittelten IP-Adressen (IP = Internet Protokoll), die in sogenannten Server-Logdateien erfasst werden, Personendaten darstellen.

Mit der Veröffentlichung einer Datenschutzerklärung werden Besucherinnen und Besucher über die Beschaffung und Bearbeitung ihrer Personendaten informiert.

Wie es der Name schon sagt, ist es eine Erklärung. Es geht um Information. Eine Datenschutzerklärung ist kein Vertrag, den man bestätigen, akzeptieren oder in den man einwilligen muss.

Bei der Eingabe von persönlichen Daten, beispielsweise in einem Gästebuch, einem Feedback-, Kommentar- oder Bestell-Formular, kann jedoch eine Einwilligung gemäss der Datenschutzerklärung verlangt werden.

Rechtliche Grundlagen

Personendaten sind gemäss Art. 3 lit. a des bisherigen Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Betroffene Personen sind jene Personen, deren Personendaten beschafft und beabeitet werden (Art. 3 lit. b DSG). Das Bearbeiten umfasst jeden Umgang mit Personendaten (Art. 3 lit. e DSG).

Das neue Datenschutzgesetz (nDSG), die neue Datenschutzverordnung (DSV) sowie die neue Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ), die alle am ersten September 2023 in Kraft treten, sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU), die bereits in Kraft ist, enthalten ausdrückliche Informationspflichten.

Die DSGVO gilt nicht nur in der EU, sondern im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einschliesslich dem Fürstentum Liechtenstein. Schweizer Websites sind von der DSGVO durch das sogenannte Marktortprinzip betroffen. Dabei ist es nicht massgebend, wo sich die Website befindet, sondern von wo aus die Besuchenden die Website aufrufen, weil sich zum Beispiel ein Angebot auf der Website auch an Personen in Deutschland, in Liechtenstein oder anderswo im Europäischen Wirtschaftsraum richtet.

Diese Website richtet sich hauptsächlich an Besucher aus der Schweiz. Somit ist das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) massgebend.

Datenschutzerklärung

Datenschutz

Text

Im Datenschutzrecht gilt immer der Grundsatz der Transparenz. Die Beschaffung von Personendaten und der Zweck, wofür diese Daten gespeichert, bearbeitet oder weitergegeben werden, müssen für die betroffenen Personen erkennbar sein.

Der Betrieb und Unterhalt einer Website ist ohne die Bearbeitung von Personendaten kaum denkbar. So können bereits die vom Browser übermittelten IP-Adressen (IP = Internet Protokoll), die in sogenannten Server-Logdateien erfasst werden, Personendaten darstellen.

Mit der Veröffentlichung einer Datenschutzerklärung werden Besucherinnen und Besucher über die Beschaffung und Bearbeitung ihrer Personendaten informiert.

Wie es der Name schon sagt, ist es eine Erklärung. Es geht um Information. Eine Datenschutzerklärung ist kein Vertrag, den man bestätigen, akzeptieren oder in den man einwilligen muss.

Text 1a

Mit der Veröffentlichung einer Datenschutzerklärung werden Besucherinnen und Besucher über die Beschaffung und Bearbeitung ihrer Personendaten informiert.

Wie es der Name schon sagt, ist es eine Erklärung. Es geht um Information. Eine Datenschutzerklärung ist kein Vertrag, den man bestätigen, akzeptieren oder in den man einwilligen muss.

Worum es geht

Personendaten sind gemäss Art. 3 lit. a des bisherigen Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Betroffene Personen sind jene Personen, deren Personendaten beschafft und beabeitet werden (Art. 3 lit. b DSG). Das Bearbeiten umfasst jeden Umgang mit Personendaten (Art. 3 lit. e DSG).

Das neue Datenschutzgesetz (nDSG), die neue Datenschutzverordnung (DSV) sowie die neue Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ), die alle am ersten September 2023 in Kraft treten, sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU), die bereits in Kraft ist, enthalten ausdrückliche Informationspflichten.

Die DSGVO gilt nicht nur in der EU, sondern im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einschliesslich dem Fürstentum Liechtenstein. Schweizer Websites sind von der DSGVO durch das sogenannte Marktortprinzip betroffen. Dabei ist es nicht massgebend, wo sich die Website befindet, sondern von wo aus die Besuchenden die Website aufrufen, weil sich zum Beispiel ein Angebot auf der Website auch an Personen in Deutschland, in Liechtenstein oder anderswo im Europäischen Wirtschaftsraum richtet.

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Mit der Veröffentlichung einer Datenschutzerklärung werden Besucherinnen und Besucher über die Beschaffung und Bearbeitung ihrer Personendaten informiert.

Wie es der Name schon sagt, ist es eine Erklärung. Es geht um Information. Eine Datenschutzerklärung ist kein Vertrag, den man bestätigen, akzeptieren oder in den man einwilligen muss.

Rechtliche Grundlagen

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Personendaten sind gemäss Art. 3 lit. a des bisherigen Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Betroffene Personen sind jene Personen, deren Personendaten beschafft und beabeitet werden (Art. 3 lit. b DSG). Das Bearbeiten umfasst jeden Umgang mit Personendaten (Art. 3 lit. e DSG).

Das neue Datenschutzgesetz (nDSG), die neue Datenschutzverordnung (DSV) sowie die neue Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ), die alle am ersten September 2023 in Kraft treten, sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU), die bereits in Kraft ist, enthalten ausdrückliche Informationspflichten.

Die DSGVO gilt nicht nur in der EU, sondern im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einschliesslich dem Fürstentum Liechtenstein. Schweizer Websites sind von der DSGVO durch das sogenannte Marktortprinzip betroffen. Dabei ist es nicht massgebend, wo sich die Website befindet, sondern von wo aus die Besuchenden die Website aufrufen, weil sich zum Beispiel ein Angebot auf der Website auch an Personen in Deutschland, in Liechtenstein oder anderswo im Europäischen Wirtschaftsraum richtet.

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